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AStA-Mandat

Wenn ich in diesem Land geboren werde, ist das so etwas wie eine Zwangsmitgliedschaft. Ich kann mich gar nicht anders entscheiden – auch wenn ich dazu aus offensichtlichen Gründen nicht sofort in der Lage wäre, könnten das ja theoretisch meine Eltern in meinem angenommenem Auftrag tun, dürfen sie aber auch nicht.

Wenn ich mich an einer deutschen Uni immatrikuliere, werde ich zwangsweise Mitglied der verfassten Studierendenschaft, die durch das Studierendenparlament bzw. den AStA repräsentiert wird. Warum zum Teufel ist es ein Argument gegen deren allgemeinpolitisches Mandat, dass ich keine Wahl habe, ob ich Mitglied bin? Wenn mir nicht passt, auf welche Weise ich durch den AStA verteten werden, dann kann ich daran etwas ändern, indem ich mich (hochschul-)politisch betätige.

Zuerst mal kann ich meine Wahlmöglichkeit wahrnehmen. 15-25% ist die Wahlbeteiligung bei Wahlen zum StuPa im Schnitt. Da wären also schon mal 75-85% der Studierenden, die sich nicht über ihre Repräsentation beschweren dürften.

Ich kann mich außerdem darum bemühen, dass sich deutlich mehr der Nichtwählenden für das interessieren, was im StuPa etc. passiert. Günstig wäre für mich natürlich, ich würde möglichst diejenigen motivieren, die eine ähnliche Meinung wie ich haben.

Außerdem könnte ich ja wirklich was tun und mich aktiv beteiligen. Mich auf eine Liste setzen lassen. Selbst eine neue gründen. Mich auf dem Campus auf eine Apfelsinenkiste stellen und meine Ansichten laut und deutlich bekannt machen. Plakate malen, Flyer verteilen und schließlich, wenn ich mal gewählt werde, mich in den betreffenden Gremien beteiligen und arbeiten. Etwas verbessern, das mir am Herzen liegt. Und so weiter und so fort.

So. Und da dieser Weg jedem Studierenden offen steht, warum sollte die Vertretung der Studierenden kein allgemeinpolitisches Mandat haben? Sorry, ich versteh’s nicht.

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Drei Wünsche für eine Urheberrechts-Fee

Bookshop

Jo Lendle, Verleger des DuMont-Buchverlags hat drei Wünsche an eine Urheberrechtsdiskussions-Fee. Auch wenn sein Text so kameradschaftlich-kompromissbereit daherkommt und für eine rationalere Betrachtung der Fakten wirbt, sieht es für mich so aus, als wären ihm selbst diese auch nicht so ganz klar.

Sein erster Wunsch ist, dass die Gratispriester endlich einmal den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright begreifen. Möglicherweise meint er damit den Unterschied zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht und den Verwertungsrechten. Das wird auch aus dem Kontext nicht so ganz klar, aber nehmen wir einmal an, dass Lendle es so meint.

Dazu kann ich nur sagen: Ja! Bitte! Begreift es endlich! Denn das ist, was unter anderen den Piraten ständig unterstellt wird: Das Urheberrecht abschaffen zu wollen. Was für ein Unsinn. Der Urheber eines Werks soll natürlich immer mit seinem Werk verbunden bleiben. Er hat z.B. Anspruch auf Namensnennung, Erstveröffentlichung usw. (Allerdings finde ich persönlich das Recht auf Unterbindung von Entstellung o.ä. schon problematischer, siehe Mashups, Remixes …) Was wir ändern (nicht völlig abschaffen!) wollen, betrifft vor die Verwertungsrechte.

Unverständlich ist mir der Satz: Wer behauptet, an langen Schutzfristen verdienten vor allem die bösen Verwerter, der lügt. Ähm, wer denn sonst? Bei den derzeitigen Schutzfristen von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers ist dieser doch während der überwiegend geschützten Zeitspanne gar nicht mehr da, um vom Schutz zu profitieren. Die Piraten sind für die Verkürzung der Frist auf 10 Jahre nach dem Tod. Mir ist das zwar auch schon zu lang (für wen soll das gut sein, die Hinterbliebenen? Warum soll die Gesellschaft die auch noch alimentieren?) aber es ist immerhin ein Schritt weg von der derzeitigen Absurdität.

Lendles zweiter Wunsch ist ein deutlicherer Unterschied zwischen digitalem Kleinvieh und tatsächlichen Werken. Das Prinzip der Kleinen Münze sei überholt, man müsse weg von einem Zustand in dem jeder täglich in digitalen Medien hundertfach gleich zum Autor/Urheber wird. Es soll also nicht mehr jeder Schnipsel urheberrechtlich geschützt sein. Doch dafür, Achtung, sei kein anderes Urheberrecht nötig, sondern bloß seine pragmatisch gelassene Anwendung vor Gericht. Nee, is klar. Wer braucht schon Rechtssicherheit? Überlassen wir es einfach dem individuellen Gericht, festzustellen, ob ein Webnutzer oder Remixer rechtmäßig für eine Urheberrechtsverletzung belangt wird oder ob das, was er benutzt/verteilt hat gar nicht schutzwürdig ist. Was in Hamburg schon ein Verbrechen ist und in Köln ein Kavalliersdelikt, wird in Berlin dann als rechtmäßige Nutzung eingestuft. What could possibly go wrong? Oder wird dann nur noch zum Richter berufen, wer das Recht pragmatisch und gelassen auslegt?

Darüberhinaus fragt man sich schon, was genau Lendle sich eigentlich unter digitalem Kleinvieh so vorstellt? Tweets? Instagram-Bilder? Blogeinträge? Die Kleine Münze bewirkt zwar, dass die Hürde für ein schutzwürdiges Werk so gering wie möglich angesetzt ist, aber sie ist auch ein sehr einfaches Prinzip. Überlegungen wie die von Lendle – die sich, wie angeführt, in Gesetzestext und nicht im Richterermessen ausdrücken müssten – würden das Urherberrecht noch weiter verkomplizieren und das ist wirklich das Letzte, was wir gebrauchen können. Ursprünglich als Rechtekatalog für das Verhältnis zwischen Urhebern und kommerziellen Akteuren der Wirtschaft gedacht, ist ja nun gerade das Problem, dass durch das Netz jeder in die Fänge dieses Rechts gerät. Von den beiden erstgenannten Gruppen kann man erwarten, dass sie sich mit den rechtlichen Feinheiten dieses Ungetüms auseinandersetzen, jedoch nicht von Hinz und Kunz, deren einziger Fehler war, sich einen Internet-Anschluss zu bestellen. Deswegen muss das Gesetz einfacher und leichter verständlich gestaltet werden, bzw. seine komplexeren Regelungen eindeutig auf Vorgänge im Bereich der explizit kommerziellen Verwertung beschränkt werden.

Als letztes wünscht sich der <polemik>arme gebeutelte Verleger<⁄polemik>, dass endlich mal anerkannt wird, dass die meisten Verleger ja gar nicht so reich seien, sondern an einem Sparbuch mehr verdienen würden als an der Arbeit als Verleger. Die offensichtliche Antwort nimmt Lendle gekonnt vorweg: Dann lasst es doch! Wer zwingt euch, Verleger zu sein? Und natürlich hat er Recht damit, dass Verlager bzw. Verlage nicht per se unnütz sein müssen. Manch ein Autor ist sehr glücklich über ihre Arbeit. Damit sind wir beim Titel des Artikels: Denn das Risiko, das ein Verleger eingeht, müsse dann aber auch honoriert werden.

Die Frage ist nur: Von wem und zu welchen Konditionen? Wenn ein Autor gern einen Verlag im Rücken hätte, der ihm unangenehme Arbeit abnimmt, dann ist er Dienstleistungsnehmer. Dienstleister werden in der Regel vom Auftraggeber bezahlt. Das offensichtliche Modell ist hier also: Der Autor schreibt, der Verlag macht aus dem Geschriebenen etwas Verkaufbares und vertreibt es und den Erlös teilen sich alle Beteiligten. Wenn der Verlag der Ansicht ist, er könne seine entstehenden Kosten nur dadurch decken, dass er noch 10, 30, 70 nach dem Tod des Autors Geld aus dem Werksverkauf erhält, ganz ehrlich, dann macht er etwas grundsätzlich falsch.

Außerdem, und das ist das wesentliche Problem derzeit, ein Verlag muss, wenn er von seiner Tätigkeit überleben will, aus dem Werk des Autors etwas machen, das sich auch verkaufen lässt. Hier erweitern wir den Fokus mal wieder ein bisschen. Etwas, das faktisch ständig und überall (Am Norpol, im Dschungel, auf dem Klo) gratis in einer Form verfügbar ist, die für den Konsumenten gleichwertig zur verkauften Version ist, lässt sich nicht verkaufen. Darunter fällt alles, das verlustfrei in Bits übersetzt werden kann. Für solche Dinge muss man sich eben Anderes überlegen, das sich mit den Bits bündeln lässt und für sich attraktiv ist: Aufwendige physische Gestaltung z.B. Eintritt zu Konzerten/Lesungen z.B. Diese verkaufbaren Dinge zu finden und sie geschickt mit nicht verkaufbaren zu bündeln, das ist die Aufgabe für Verleger, die noch eine Weile von ihrer Arbeit leben wollen.

Zum Thema Verlage habe ich übrigens vor knapp zwei Jahren schon einmal etwas geschrieben.

Bildquelle: Flickr-User brewbooks; CC-BY

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Bedingungsloses Grundeinkommen und Preise

Münzen mit Blüte

Nehmen wir an, wir sprächen von einem BGE, das nicht über Konsumsteuern, sondern Einkommensteuern finanziert wird. Das Setting ist also z.B. etwa folgendes:

  • Jeder erhält 1000,- € pro Monat.
  • Jeder Euro, den man sich dazuverdient, wird mit 50% besteuert. Meinetwegen auch mit progressivem Steuersatz oder irgendeiner Form von Reichensteuer, aber das ist mir jetzt zu kompliziert.

Mich interessiert hier im Moment nicht, ob das realistisch finanzierbar ist, oder ob so etwas jemals politisch durchgesetzt werden könnte. Bei allen möglichen Texten zu einem wie auch immer gearteten BGE wird vor allem über die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gesprochen. Aber eine andere Frage lässt mich gerade nicht mehr los. Wenn jeder knapp 1000 € mehr in der Tasche hat als jetzt, und jeder weiß, dass jeder Andere dieses Geld hat, warum sollten dann die Preise nicht massiv steigen?

Beispiel: Eine 60-m²-Wohnung kostet im Durchschnitt in Deutschland derzeit ca. 333 €. Preis ist immer ökonomische Verhandlungssache. Jeder weiß, dass man seine Preise nicht einfach massiv erhöhen kann. Die Leute gehen dann woanders hin zum kaufen bzw. mieten. Das bedeutet, ein Vermieter (Angebot) wird seine Wohnung für einen Preis vermieten, der so hoch wie möglich ist (damit er möglichst viel verdient), aber so niedrig wie nötig (damit er überhaupt einen Mieter findet). Der potentielle Mieter (Nachfrage) hat ein bestimmtes Budget, das er bereit und in der Lage ist, für eine Wohnung zu bezahlen. Dieses Budget (über die Budgets aller potentiellen Mieter gemittelt) bestimmt die Nachfrage und damit auch den Mietpreis, den der Vermieter höchstens verlangen kann, wenn er seine Bude an den Mann bringen will. Was aber, wenn sich das Durchschnittsbudget plötzlich massiv erhöht? Das BGE ersetzt ja in den meisten Fällen die Erwerbsarbeit des Einzelnen nicht, sondern kommt hinzu; zumindest teilweise. Dann wird der findige Vermieter natürlich flugs seine Vorstellung von einem angemessenem Mietzins nach oben korrigieren, oder nicht?

Und das gleiche würde mit allen Gütern geschehen. Führt ein BGE dann nur dazu, dass das absolute Preisniveau angehoben wird, und sonst bleibt alles gleich? Als ich vor längerer Zeit auf diese Frage gestoßen wurde, habe ich spontan geantwortet, dass man dann halt gesetzlich regeln müsste, dass mit der Einführung des BGE zunächst die Preise eingefroren werden bzw. sich nur in engen Grenzen verändern dürften. Nachdem sich das System einigermaßen eingependelt hat, könnte man die Beschränkungen möglicherweise schrittweise lockern. Aber mittlerweile halte ich das doch irgendwie für undurchführbar in einer kapitalistischen Wirtschaft.

Existiert das skizzierte Problem, oder übersehe ich etwas?

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Welches Urheberrecht?

Während wir Piraten (laut Parteimeinung) noch fordern, dass das Urheberrecht modernisiert und an das Internet angepasst werden muss, fordern andere bereits seine Abschaffung. Realität ist aber, dass es schon abgeschafft ist. Es haben nur noch nicht alle gemerkt.

Ich bin ja eigentlich immer noch der Meinung, dass das Konzept Follow the money nach wie vor wunderbar funktioniert. Will sagen, wenn jemand versucht, Geld damit zu verdienen, per Gesetz unter der Verfügungsgewalt eines Verwerters/Urhebers stehendes Material zu verbreiten, dann ist es ziemlich leicht, ihn zu kriegen. Wenn man jemanden am Schlaffittchen hat, dann lassen sich auch Gesetze rechtlich durchsetzen. Unkommerzielles Verteilen, Kopieren, Verwenden, Remixen allerdings … vergesst es. Das Netz, sollte es in seiner Form und technischen Realisierung weiterbestehen, die der jetzigen auch nur ähnelt, macht umfassende Ansprüche von Urheberrechtsdurchsetzung vergeblich und obsolet. Dafür braucht man nicht mal Ideologie oder gar eine Meinung zu dem Thema. Es folgt einfach aus den Fakten. Diese Fakten lassen sich auch nicht ändern. Nicht, wenn das Internet weiterexistieren soll.

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Schwachsinnige, euer Bus fährt

Lehrer Lämpel

Nur mal wieder so ein Bit, über das ich gerade gestolpert bin, und das demonstriert, was sich manche Urheber so alles einbilden, welche Teile der Welt und der Kultur unter ihre Verfügungsgewalt fallen sollten: Der Autor des Romans Fahrenheit 451, Ray Bradbury, hatte eine sehr dezidierte Meinung über Michael Moores Filmtitel Fahrenheit 9/11:

Michael Moore ist ein dämlicher Drecksack. So denke ich über ihn. Er hat meinen Titel geklaut und die Zahlen ausgewechselt, ohne mich jemals um Erlaubnis zu fragen.

Potztausend!

Kulturproduktion nutzt vorhandene Kultur, um Neues zu schaffen und Altes mit neuer Bedeutung zu versehen. Immer schon. Ohne um Erlaubnis zu fragen. Dies zu verlangen ist auf groteske Weise anmaßend. Ich empfehle an der Stelle aus den vielfachen lesenswerten Artikeln, die dieser Tage zu dem Themenkomplex so erschienen sind, diesen von Anatol Stefanowitsch.

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Nachtrag:
Der Titel dieses Artikels ist ein Zitat aus Und täglich grüßt das Murmeltier, ich habe nicht um Erlaubnis für die Verwendung gefragt. Das Bild ist von Wilhelm Busch, der – in diesem Falle: glücklicherweise – schon seit über 70 Jahren tot ist. Der Text handelt im Prinzip ausschließlich von Werken fremder Leute, die Schöpfungshöhe für ein eigenständiges Werk habe ich möglicherweise nicht überschritten, womit das Zitatrecht nicht mehr greift, weder für den Titel noch für die Wiedergabe von Inhalten der FAZ (oder Ray Bradburys?). Skandal.